Die ersten Wochen in der Schweiz folgen einem Ablauf, der an die Gemeinde des Wohnsitzes gebunden ist. Die meisten Nicht-EU-Ankömmlinge reisen mit einem bereits von SEM und Kanton auf Basis des Antrags des Arbeitgebers oder der Institution ausgestellten Visum ein — die lokalen Schritte bestätigen und setzen dies um.
Anmeldung beim Einwohneramt / Bureau du contrôle des habitants / Controllo abitanti
Innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft musst du dich beim Einwohneramt deiner Wohnsitzgemeinde anmelden. Das Amt hat je nach Sprachregion unterschiedliche Namen, aber dieselbe Aufgabe: Es trägt dich ins Gemeinderegister ein und löst die Ausstellung deiner Aufenthaltsbewilligung und AHV-Nummer aus. Bringe deinen Pass, das Einreisevisum, den Arbeitsvertrag oder das Zulassungsschreiben, den Mietvertrag oder eine Bestätigung des Vermieters sowie (für Ehepartner und Kinder) Standesamtsdokumente mit. Die Amtssprache des Mitarbeiters ist die Sprache der Gemeinde — Französisch in Genf, Deutsch in Zürich, Italienisch in Lugano — und die Formulare sind in der Regel nur in dieser Sprache verfügbar; Übersetzungshilfe ist selten Standard.
AHV-Nummer und Aufenthaltsbewilligung
Die Anmeldung in der Gemeinde löst zwei parallele Ausstellungen aus:
- AHV-Nummer (Schweizer Sozialversicherungsnummer, 13 Ziffern, Format 756.xxxx.xxxx.xx) — wird von der Ausgleichskasse ausgestellt und für die Alters- und Invalidenversicherung, Beschäftigung und Steuern verwendet. Du erhältst deine AHV-Karte per Post innerhalb weniger Wochen.
- Aufenthaltsbewilligung — das physische Aufenthaltsdokument (B-Bewilligung für einjährigen, verlängerbaren Aufenthalt, L-Bewilligung für Kurzaufenthalt, C-Bewilligung erst nach mehreren Jahren). Wird vom kantonalen Migrationsamt auf Basis der SEM/kantonalen Vorabgenehmigung ausgestellt; kommt in der Regel per Post innerhalb von 4–8 Wochen. Bis zur Ausstellung dienen das Einreisevisum und die Anmeldebestätigung der Gemeinde als Nachweis des legalen Aufenthalts.
Die Kategorie der Bewilligung bestimmt, was du darfst und was nicht — eine B-Bewilligung, die an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden ist, ist die typische Situation im ersten Jahr für Nicht-EU-Ankömmlinge, mit Einschränkungen beim Arbeitgeber- oder Kantonswechsel ohne Genehmigung.
KVG (Pflichtkrankenversicherung) — innerhalb von 3 Monaten
Innerhalb von 3 Monaten nach der Anmeldung musst du dich bei einer Schweizer Krankenkasse unter dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) anmelden — der Versicherungsschutz wird dann rückwirkend auf das Ankunftsdatum datiert, sodass keine unversicherte Lücke entsteht. Du kannst jede der 26+ Krankenkassen wählen; das Grundpaket ist gesetzlich identisch, nur die Prämie und der Service unterscheiden sich. Vergleichsportale: comparis.ch, priminfo.admin.ch (der offizielle Bundesvergleich). Jeder Erwachsene und jedes Kind schließt einen separaten Vertrag ab. Wenn du dich nicht rechtzeitig anmeldest, wird dir vom Kanton eine Krankenkasse zum Standardtarif plus einem Zuschlag zugewiesen.
Für die ersten Wochen vor Beginn der KVG ist eine Reisekrankenversicherung aus deinem Herkunftsland die praktische Übergangslösung.