vamosa Dein unabhängiger Wegweiser für Studium,
Arbeit und Leben in der EU.

Themen

Integrationskurse und Begleitprogramme — was es in welchem EU-Staat gibt

Stand:

Fast jeder EU-Mitgliedstaat hat ein eigenes Integrationsprogramm für neu zugewanderte Drittstaatsangehörige — Sprachkurs plus Bürgerkunde plus oft eine Verpflichtungsvereinbarung. Wer das System kennt, kann sich Sprachniveaus, Sprachprüfungen und in einigen Fällen ganze Verfahrensschritte teilweise oder ganz vom Staat finanzieren lassen. Hier die wichtigsten Programme im Überblick — mit den oft entscheidenden Detailunterschieden.

Bitte beachte, dass manche Texte automatisiert aus anderen Sprachen übersetzt wurden. Wir prüfen diese Übersetzungen, können aber nicht in jeder Sprache für absolute Korrektheit und perfekte Stilistik garantieren.

Worüber wir hier reden — und worüber nicht

Wenn von „Integrationskursen" die Rede ist, meinen die meisten EU-Staaten ein Paket aus drei Elementen:

  • Sprachkurs in der Landessprache, meist mit Zielniveau A2 oder B1 (CEFR; siehe unseren Artikel zu Sprache als Strategie)
  • Orientierungs- oder Bürgerkundekurs über Recht, Geschichte, Gesellschaft, Kultur des Aufnahmestaates (typischerweise 50–100 Stunden)
  • Vereinbarung oder Vertrag zwischen dem Staat und der zugewanderten Person, der gegenseitige Verpflichtungen festlegt

Diese Programme sind explizit für Drittstaatsangehörige konzipiert (Unionsbürger:innen sind formal von der Pflicht ausgenommen, dürfen aber meist freiwillig teilnehmen). Sie ergänzen — sie ersetzen nicht — die regulären Bildungs- und Berufseinstiegswege. Wer einen Studienabschluss anerkannt bekommen will (siehe unseren Artikel zur Anerkennung von Abschlüssen), durchläuft ein eigenes Verfahren.

Die Verpflichtungsstruktur ist juristisch interessant: In den meisten EU-Staaten ist die Teilnahme rechtlich verpflichtend — bei Verweigerung können Aufenthaltsverlängerungen erschwert oder Sozialleistungen gekürzt werden. In anderen ist sie angeboten und finanziert, aber nicht erzwungen. Welcher Modus in deinem Zielland gilt, prüfe vor der Einreise auf der Länderdetailseite.

Die wichtigsten Programme im Überblick

Deutschland — BAMF-Integrationskurs

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge organisiert die Integrationskurse als Kombination aus:

  • 600 Unterrichtseinheiten Sprache (Niveau B1 als Ziel)
  • 100 Unterrichtseinheiten Orientierung (Recht, Geschichte, Werte, politisches System)
  • Abschlusstest Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) und Test Leben in Deutschland

Wer berechtigt ist:

  • Verpflichtet sind Personen mit bestimmten Aufenthaltstiteln, die Deutsch unter B1 sprechen — etwa Familiennachzügler:innen, Personen, die Sozialleistungen beziehen, Inhaber:innen einer Niederlassungserlaubnis ohne Sprachnachweis
  • Berechtigt (aber nicht verpflichtet) sind Inhaber:innen vieler weiterer Aufenthaltstitel, einschließlich Studierender und Erwerbstätiger
  • EU-Bürger:innen können auf Anfrage teilnehmen, wenn Plätze frei sind

Kosten: Verpflichtete und Sozialleistungs-Empfänger:innen zahlen 0 €; alle anderen 2,29 €/Unterrichtseinheit (bei 700 Stunden also etwa 1 600 € insgesamt). Bei Bestehen der B1-Prüfung innerhalb von zwei Jahren wird die Hälfte der bereits gezahlten Beiträge zurückerstattet.

Wartezeiten variieren nach Region — in Großstädten oft 2–6 Monate, in mittelgroßen Städten kürzer.

Frankreich — Contrat d'Intégration Républicaine (CIR)

Der CIR ist seit 2016 das zentrale Programm. Verwaltet wird er vom Office Français de l'Immigration et de l'Intégration (OFII). Verpflichtend für fast alle neu zugewanderten Drittstaatler:innen, die einen Aufenthaltstitel von ≥1 Jahr beantragen.

Bestandteile:

  • Eine Auftaktveranstaltung mit individuellem Bedarfsabgleich
  • Wenn nötig: Sprachkurs Französisch (Ziel: A1, seit 2019 vielfach auf A2 angehoben). Stundenzahlen: 100, 200 oder 400 je nach Vorkenntnissen
  • Bürgerkundekurs „Formation civique" (24 Stunden, in Modulen Republik, Demokratie, Gleichstellung, Frauenrechte, Sekularität, Werte der Republik)
  • Optional: Berufsorientierung und Weiterbildung

Bei Absolvieren mit nachgewiesenem Sprachfortschritt wird der Aufenthaltstitel nach 1 Jahr verlängert; Daueraufenthalt ist an A2-Französisch geknüpft, bei Einbürgerung B1.

Vorteil: relativ standardisiert und EU-weit eines der explizitesten und stärker durchsetzungsorientierten Programme. Nachteil: weniger Flexibilität bei Sprachfortgeschrittenen.

Niederlande — Inburgering

Das niederländische Inburgering-System ist eines der ältesten und detailliertesten in der EU und wurde 2022 reformiert. Verwaltet wird es von DUO (Dienst Uitvoering Onderwijs).

Bestandteile:

  • Sprachkurs Niederländisch (Zielniveau B1 seit 2022; früher A2)
  • Kennis Nederlandse Maatschappij (KNM) — Wissen über die niederländische Gesellschaft
  • Modul Arbeitsmarkt und Partizipation (mit konkreter Praxisorientierung)
  • Inburgeringsexamen — staatliche Prüfung, sechs Teilkomponenten

Verpflichtend für alle neuen Drittstaatler:innen mit Aufenthaltstitel von ≥3 Jahren. Wer nicht innerhalb von 3 Jahren den Inburgeringsexamen besteht, riskiert Bußgelder und ggf. die Verweigerung des Daueraufenthalts.

Kosten: für die meisten Verpflichteten gemeindefinanziert seit der Reform 2022 (vorher mussten Migrant:innen die Kosten selbst tragen, was die Reform notwendig machte). Geringverdiener:innen erhalten Lernerstattungen.

Spanien — regional gegliederte Programme

Spanien hat kein bundesweit einheitliches Integrationsprogramm. Stattdessen sind die autonomen Regionen (Comunidades Autónomas) zuständig. Wichtige Programme:

  • Cataluña: das Servei d'Acolliment mit Sprachkursen Katalanisch und Spanisch plus Modulen zu Arbeitsmarkt und Recht
  • Madrid Comunidad: Centro de Atención y Mediación mit Sprachkursen Spanisch und Berufsorientierung
  • Andalucía, País Vasco, Valencia: jeweils eigene Strukturen

Daneben spielen NGOs und kirchliche Wohlfahrtsverbände eine zentrale Rolle: Cáritas, Cruz Roja, Cepaim, ACCEM organisieren Sprachkurse, Beratung, Wohnungssuche und juristische Begleitung. Diese Angebote sind oft kostenlos und mehrsprachig (auf Anfrage Arabisch, Wolof, Russisch …).

Spanisch-Kenntnisse für Aufenthaltsverlängerung sind formal nicht vorgeschrieben, für Einbürgerung aber: A2-Sprachprüfung (DELE) plus die kulturelle Prüfung CCSE (Conocimientos Constitucionales y Socioculturales de España).

Italien — Accordo di Integrazione

Italien führte 2010 den Accordo di Integrazione ein, einen Punktevertrag: Bei Einreise startet die Person mit 16 Punkten, sammelt durch Sprach-/Kulturkurs-Teilnahme weitere und verliert bei Verstößen welche. Wer am Ende der 2-Jahres-Periode auf 30 Punkten ist, hat die Vereinbarung erfüllt; unter 0 droht der Aufenthaltstitel zu enden.

Sprachziel: A2 Italienisch. Bürgerkundeanteil: 10 Stunden.

In der Praxis ist das Programm regional sehr unterschiedlich umgesetzt — manche Provinzen bieten gut ausgebaute Centri Provinciali per l'Istruzione degli Adulti (CPIA), andere haben dünne Angebote.

Österreich — Integrationsvereinbarung

Die Integrationsvereinbarung ist verpflichtend für die meisten Drittstaatler:innen. Stufen:

  • Modul 1: Deutsch A2 + Werte- und Orientierungskurs (8 Stunden) — Ziel innerhalb von 2 Jahren
  • Modul 2: Deutsch B1 — Ziel innerhalb von 5 Jahren

Wer Modul 1 nicht erfüllt, kann Aufenthaltsverlängerungen riskieren; Modul 2 ist Voraussetzung für die unbefristete Niederlassungsbewilligung.

Kursanbieter sind staatlich zertifiziert; Kosten variieren je nach Anbieter, mit Förderprogrammen für Bedürftige.

Skandinavien — ausgebaute, oft kostenlose Programme

  • Schweden: das Etableringsprogrammet für anerkannte Schutzberechtigte und Familienangehörige (Drittstaatler in regulärer Migration nehmen am städtischen SFI — Svenska för Invandrare teil; kostenlos für alle Erwachsenen)
  • Dänemark: Danskuddannelse mit drei Niveau-Linien je nach Vorbildung; bezahlt vom Staat, Migrant:innen schließen einen Vertrag mit der Gemeinde
  • Finnland: Kotoutumiskoulutus (Integrationsausbildung) für Arbeitslose und Sozialleistungs-Empfänger:innen; kostenlos, mit Tagespauschale
  • Norwegen (außerhalb EU, aber vergleichbar): das stärkste durchgeplante Programm, Introduksjonsprogrammet, mit bis zu 3 Jahren bezahlter Integrationszeit

Was Integrationskurse für deine Migrationsplanung bedeuten

Konkrete Punkte, die du vor der Einreise prüfen solltest:

  • Verpflichtung: In welchem Land bist du verpflichtet, in welchem nur berechtigt? Nichteinhaltung kann teure Folgen haben (Bußgelder, Aufenthaltsrisiko).
  • Sprachniveau: Welches Zielniveau hat das Programm? Bei Erwerbstätigen mit B1/B2-Vorkenntnissen ist ein A2-Programm oft Wiederholung — manche Länder bieten verkürzte Wege oder Befreiungen.
  • Zeitlimit: In welcher Frist musst du das Programm absolvieren? 2 Jahre (DE, AT, IT) oder 3 Jahre (NL) sind typisch.
  • Kosten: In den meisten Ländern sind die Kurse stark subventioniert oder kostenlos. Ausnahmen wie das alte niederländische Modell sind nach den 2022-Reformen seltener geworden.
  • Berufsanerkennung integriert?: Manche Programme (Niederlande seit 2022, Norwegen) verbinden Sprachkurs und beruflichen Anerkennungsweg. Andere trennen das.
  • Online und Teilzeit: In den meisten Ländern werden Abend- und Wochenendkurse angeboten. Vollzeit-Programme sind oft an Erwerbslose gebunden.

Was die Programme nicht ersetzen

Drei Missverständnisse, die in Foren auftauchen:

  • „Mit dem Integrationskurs habe ich automatisch einen Job." Stimmt nicht. Sprache und Orientierung sind nötige, nicht hinreichende Bedingungen. Berufsanerkennung, Bewerbungsverfahren, Branchenpraxis sind eigene Schritte.
  • „Wenn ich den Kurs verweigere, kann mir nichts passieren." Stimmt in den meisten EU-Staaten nicht — siehe Verpflichtungsstruktur.
  • „Mit B1 oder dem Inburgeringsexamen bin ich automatisch eingebürgert." Nein. Einbürgerung ist ein separates Verfahren mit eigenen Voraussetzungen (Aufenthaltsdauer, Erwerbssicherung, Straffreiheit, Loyalitätsversprechen, je nach Land Sprachprüfung auf höherem Niveau). Der Integrationskurs ist eine Vorstufe, nicht die Einbürgerung selbst.

vamosa zeigt dir die Architektur der Integrationskurse in jedem EU-Mitgliedstaat. Eine konkrete Anmeldung, eine Befreiung von Verpflichtungen oder die Beantragung von Kursplätzen musst du vor Ort machen — über BAMF (DE), OFII (FR), DUO (NL), die kommunalen Integrationsstellen (ES) oder die jeweiligen Stellen pro Land. Auf den Länderdetailseiten findest du die direkten Adressen und Hotlines.