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AT · Vienna EU member state

Österreich

Population: 9,159,000 · Languages: DE

Stand:

Über dieses Land

Bitte beachte, dass manche Texte automatisiert aus anderen Sprachen übersetzt wurden. Wir prüfen diese Übersetzungen, können aber nicht in jeder Sprache für absolute Korrektheit und perfekte Stilistik garantieren.

Geografie

Oesterreich ist ein binnenlandisches Land in Mitteleuropa, das durch die Ostalpen dominiert wird. Die Hauptstadt Wien ist das bevölkerungsreichste Zentrum. Es grenzt an acht Nachbarstaaten, darunter Deutschland, Italien und Ungarn. Das Klima ist vorwiegend alpinen Charakters, wobei ein grosser Teil des Gebiets oberhalb von 500 Metern liegt. Die Regionen unterscheiden sich in ihrer physischen Beschaffenheit, von den Donauauen im Osten bis zu den Hochgebirgen im Westen.

Geschichte

Der Staat entstand aus den Resten der Habsburgermonarchie. Zwei prägende Ereignisse waren die Gründung der Republik nach dem Ersten Weltkrieg und der Staatstreaty von 1955. Die Zeit nach 1945 war durch Neutralität und EU-Mitgliedschaft geprägt. Heute ist es eine föderale Republik mit einem parlamentarischen System. Die Verfassung aussenstehend betrachtet, sichert die soziale Marktwirtschaft soziale Sicherheit.

Wirtschaft heute

Die Wirtschaft basiert auf starkem Tourismus, Maschinenbau und Dienstleistungen. Während Wien und die industriellen Gebiete im Westen unterschiedliche wirtschaftliche Schwerpunkte setzen, bietet der Osten oft günstigere Wohnkosten und andere sektorale Schwerpunte. Fachkräfte aus dem Ausland finden oft Beschäftigung in der Technik und Pflege. In der Verwaltung oder im traditionellen Handwerk ist der Zugang für Nicht-EU-Bürger oft schwieriger.

Für junge Migrant:innen

Das Land bietet dir eine hohe Lebensqualität und eine stabile soziale Sicherheit. Die Hürde ist jedoch oft die Sprache, da Dialekte im Alltag oft dominieren. Die Kosten für Wohnraum in Wien sind hoch, während ländliche Gebiete günstigere Mieten bieten. Eine spezifische Reibung ist die oft konservative gesellschaftliche Struktur in kleineren Städten. Du musst dich auf eine bürokratische Hürde bei der Aufenthaltsgenehmigung rechnen.

Kerndaten

Wirtschaft & Lebenshaltung

Indikator Wert
AIC pro Kopf (PPS, EU-27 = 100)
2015–2024 112
Median-Nettoäquivalenzeinkommen (€/Jahr)
2015–2025 €36,114
Vergleichendes Preisniveau (EU-27 = 100)
2015–2024 120

Arbeitsmarkt

Indikator Wert
Arbeitslosenquote (15-74)
2015–2025 5.7 %
Jugendarbeitslosenquote (15-24)
2015–2025 11.5 %

Sprache

Indikator Wert
EF-Index für Englischkenntnisse
620.0

Rechte & Freiheiten

Indikator Wert
Korruptionswahrnehmungsindex (CPI)
2012–2024 67.0
ILGA Rainbow-Europa-Index
2013–2025 50.0
RSF-Index der Pressefreiheit
2022–2024 74.7

Wohlbefinden & Integration

Indikator Wert
Weltglücks-Index
2011–2024 6.8
MIPEX-Index der Migrantenintegration
46.0

Land im Detail

Entlang der Migrations-Zeitachse: was du wann klären, einreichen und einplanen solltest. Klick auf ein Kapitel für die Tiefe, jede Phase mit eigenen Links, Formularen und Anlaufstellen.

Diese Detail-Seite ist eine Arbeitsfassung. Inhalte und Quellenverweise werden derzeit redaktionell geprüft.

Österreich hat rund 9,2 Millionen Einwohner:innen und ist mit etwa 18 % ausländischer Wohnbevölkerung eines der migrationsstärksten EU-Länder. Die Verwaltungsstruktur ist föderal organisiert — die zentralen Migrationsentscheidungen liegen beim Bundesministerium für Inneres und der Magistrate bzw. Bezirkshauptmannschaft, die Anerkennungsstellen sind bundesweit harmonisiert. Die folgenden Kapitel folgen der Zeitachse einer Migration: was du im Heimatland klärst, was in den ersten Wochen in Österreich passiert, was in den ersten Monaten ansteht, wie sich der Aufenthalt stabilisiert — und welche Anlaufstellen dir an jedem Punkt helfen.

Städte & Regionen

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Vor der Migration: was du im Heimatland klärst

Aufenthaltstitel-Optionen, Job- oder Studienplatzsuche, Anerkennung anstoßen, Sprache, Dokumente, Wohnungssuche, digitale Vorbereitung — vieles läuft parallel.

Vieles in dieser Phase läuft parallel und nicht in fester Reihenfolge — wer einen Studienplatz hat, beantragt damit das Visum; wer als Fachkraft kommt, klärt zuerst die Punkte für die Rot-Weiß-Rot-Karte. Plane für Phase 1 realistisch 3 bis 9 Monate.

Aufenthaltstitel-Optionen prüfen

Welcher Titel zu dir passt, hängt vom Migrationsgrund ab. Die wichtigsten für Drittstaatler:innen:

  • Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR) — Österreichs zentraler Aufenthaltstitel für qualifizierte Migration. Punktebasiertes System mit fünf Kategorien:
    • Besonders Hochqualifizierte (mind. 70 von 100 Punkten) — Visum zur Arbeitssuche bis 6 Monate
    • Fachkräfte in Mangelberufen — bundesweite oder regionale Mangelberufsliste, mind. 55 Punkte
    • Sonstige Schlüsselkräfte — Mindestbruttoentgelt 2026 etwa €3 000/Monat (über 30 Jahre) oder €2 600/Monat (unter 30)
    • Studienabsolvent:innen — Abschluss an einer österreichischen Hochschule plus Job mit Bruttogehalt mindestens 50 % der Höchstbeitragsgrundlage
    • Selbstständige Schlüsselkräfte — Investition oder Innovation, Punktesystem
  • Rot-Weiß-Rot-Karte plus — für Familienangehörige von RWR-Inhaber:innen oder bei Wechsel aus anderen Titeln. Erlaubt Beschäftigung beim freien Arbeitsmarkt
  • Blaue Karte EU (§42 NAG) — alternativ zur RWR für Akademiker:innen mit Hochschulabschluss und Arbeitsvertrag oberhalb der Schwelle (2026 etwa €51 000/Jahr)
  • Niederlassungsbewilligung — Studierende — bei Zulassung an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule, Finanzierungsnachweis (2026: rund €660/Monat entsprechend Sozialhilfe-Richtsatz, plus €140/Monat für Wohnkosten falls nicht im Heim), Krankenversicherung. Erlaubt Nebenbeschäftigung 20 h/Woche
  • Niederlassungsbewilligung — Sonderfälle — humanitäre Gründe, Künstler:innen, Forscher:innen, Selbstständige in Gemeinden mit Zuwanderungsbedarf
  • Aufenthaltsbewilligung — befristet für spezifische Zwecke (Forschung, Studierendenaustausch, Volontariat, Familiengemeinschaft)
  • Familiennachzug — Ehepartner:innen, eingetragene Partner:innen, minderjährige Kinder. Voraussetzungen: A1-Deutsch vor Einreise (außer bei Hochqualifizierten und Forscher:innen), Einkommen, ausreichender Wohnraum

Das offizielle Portal migration.gv.at hat einen interaktiven Wegweiser mit Einstufung der RWR-Punkte und Verlinkung zur richtigen Magistratabteilung bzw. Bezirkshauptmannschaft.

Studienplatz, Ausbildung oder Job suchen

Studium. Die zentrale Plattform für nicht-EU-Studierende ist die OeAD-Studienplatzanmeldung (oead.at) mit Beratung und Zulassungstipps. Bewerbung erfolgt aber direkt an die jeweilige Universität — kein zentrales Bewerbungsportal wie in DE oder NL. Bewerbungsfristen variieren stark: meist Februar–April für Wintersemester, Oktober–November für Sommersemester. Die wichtigsten Universitäten: Universität Wien, TU Wien, Karl-Franzens-Universität Graz, Universität Innsbruck, Universität Salzburg, JKU Linz, plus Fachhochschulen wie FH Technikum Wien, FH Wien der WKW.

Studienkolleg-Äquivalent: Vorstudienlehrgang an mehreren Universitäten, primär für Studierende, deren Hochschulreife nicht direkt anerkannt wird. Sprachvoraussetzung B1+ Deutsch.

Stipendien: OeAD vergibt Stipendien aus Bundesmitteln. Ernst-Mach-Stipendium für Studierende aus bestimmten Ländern, Franz-Werfel-Stipendium für Germanistik. Daneben Universitätsstipendien.

Berufsausbildung. Das duale Ausbildungssystem ist offen für Drittstaatler:innen, aber zugangsbedingt — Lehrvertrag und meist B1-Deutsch sind nötig. Plattform: Lehrstellenbörse des AMS (ams.at/jobs). Die Mangelberufsliste enthält auch Lehrberufe.

Job. Für eine RWR-Karte als Schlüsselkraft braucht der Arbeitgeber meist eine Bewilligung des AMS (Arbeitsmarktservice). Quellen für die Stellensuche:

  • AMS Online-Jobbörse (ams.at/jobs) — größte österreichische Jobplattform, ~250 000 Stellen
  • karriere.at, stepstone.at, monster.at, derStandard Karriere
  • LinkedIn — sehr aktiv im Wiener Markt, vor allem Konzerne und IT
  • ICT-Spezifisch: devjobs.at, stack overflow jobs
  • EU-Institutionen: Wien beherbergt OPEC, OSZE, UNIDO, IAEA — über epso.europa.eu und die jeweiligen Stellen-Portale
  • EURES für EU-weite Suche

Spezifika der österreichischen Bewerbung: Tabellarischer Lebenslauf (max. 2 Seiten, Foto noch häufig erwartet), Anschreiben Standard, Empfehlungsschreiben seltener als in DE oder UK.

Anerkennung von Abschlüssen vorab anstoßen

Das österreichische System unterscheidet zwischen akademischer und beruflicher Anerkennung:

  • Akademische Anerkennung: zentrale Stelle ist AST — Anerkennungs- und Bewertungsstelle für Bildungsdokumente beim BMBWF (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung). Online-Antrag, Gebühr ~€150. Ergibt eine Gleichwertigkeitsbescheinigung mit dem österreichischen Hochschulsystem. Dauer 2–4 Monate
  • Reglementierte Berufe:
    • Ärzt:innen: Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) — Anerkennung des Diploms plus ggf. Nostrifizierung (Anerkennungsverfahren) und Ergänzungsprüfungen. Sprachprüfung Deutsch B2 Medizin
    • Pflege: Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) plus Berufsanerkennung durch die ÖGKV (Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband)
    • Lehramt: BMBWF und das jeweilige Bildungsdirektorium des Bundeslands
    • Anwaltschaft: Österreichische Rechtsanwaltskammer — Eignungsprüfung im österreichischen Recht
    • Architekt:innen, Ingenieur:innen: Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen
  • Berufsausbildungen: Anerkennung durch die jeweilige Wirtschaftskammer Österreich (WKO) mit Lehrabschlussprüfung-Verfahren

Praktisch hilfreich: das Anerkennungsportal des Sozialministeriums (anerkennung.at) ist ein durchsuchbares Verzeichnis aller anerkennungspflichtigen Berufe mit der jeweils zuständigen Stelle.

Sprachvorbereitung: Deutsch im österreichischen Kontext

Der erforderliche Mindestlevel hängt vom Titel ab:

  • RWR (außer Studierende), Blaue Karte EU, Forscher:innen: kein Sprachnachweis vor Einreise verpflichtend, aber B1 Deutsch stark empfohlen
  • Familiennachzug zu Ehegatt:innen: A1 Deutsch vor Einreise (außer bei Hochqualifizierten), abgenommen am Goethe-Institut, ÖSD oder vergleichbar
  • Studium: meistens C1 Deutsch (Programmsprache); für englischsprachige Programme entsprechend Englisch
  • Niederlassungsbewilligung-Verlängerung nach 2 Jahren: A2 Deutsch verpflichtend
  • Daueraufenthalt-EU: B1 Deutsch plus Werte- und Orientierungskurs des ÖIF
  • Staatsbürgerschaft: B1 Deutsch plus Staatsbürgerschaftsprüfung

Wo Deutsch lernen vor der Einreise:

  • Goethe-Institut weltweit (158 Standorte in 98 Ländern) — Goldstandard, akzeptiert
  • ÖSD — Österreichisches Sprachdiplom Deutsch mit Prüfungszentren in vielen Ländern, akzeptiert wie Goethe
  • Online-Plattformen: Deutsche Welle, Goethe Online, Lingoda (live online), Babbel, Coursera "German for Beginners" (TUM)
  • Lokale Sprachschulen je nach Herkunftsland — vor Anmeldung prüfen, ob Goethe- oder ÖSD-Prüfungen abgenommen werden

Anerkannte Prüfungen:

  • Goethe-Zertifikat A1–C2 und ÖSD-Zertifikate A1–C2 — beide gleichwertig
  • TestDaF für Studium
  • DSH an österreichischen Universitäten direkt abgelegt
  • telc Deutsch

Dokumente vorbereiten

Was du im Heimatland besorgen solltest:

  • Reisepass mit Restgültigkeit von mind. 6 Monaten über das Visum hinaus
  • Geburtsurkunde im internationalen Format
  • Heiratsurkunde falls relevant (Familiennachzug, Steuerklasse)
  • Schul- und Hochschulzeugnisse im Original plus beglaubigte Kopien
  • Arbeitszeugnisse der letzten Jahre — wichtig für RWR-Punkte und Anerkennung
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus jedem Land mit Aufenthalt >6 Monate in den letzten 5 Jahren

Beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche durch in Österreich gerichtlich beeidete Übersetzer:innen (Liste über das Bundesministerium für Justiz unter sdgliste.justiz.gv.at). Manche Behörden akzeptieren auch im Heimatland gefertigte Übersetzungen mit Apostille oder Legalisation.

Wohnungssuche aus dem Heimatland

Der österreichische Wohnungsmarkt unterscheidet sich regional stark — Wien ist mit rund €15–25/m² Kaltmiete für reguläre Mietwohnungen vergleichsweise moderat, Salzburg und Innsbruck sind teurer. Direkt aus dem Ausland eine reguläre Wohnung zu finden ist schwer — Vermieter:innen verlangen Vor-Ort-Besichtigung und Bonitätsprüfung.

Strategie: möbliertes Brücke-Apartment für 2–3 Monate, dann reguläre Wohnung von Österreich aus suchen.

Möblierte Apartments und Co-Living, aus dem Heimatland buchbar:

  • Wunderflats — präsent in Wien und allen größeren Städten
  • HousingAnywhere — international
  • Spotahome — verifizierte Inserate
  • Mr. Lodge Wien — Wien-Schwerpunkt
  • MyRoom — junge, internationale Zielgruppe
  • Co-Living: The Social Hub Vienna, Habyt Wien

Studierendenheime über die OeAD-Wohnservice für Stipendiat:innen, plus die großen Anbieter STUWO, WIHAST, akademikerhilfe, base11. Mieten zwischen €350–€600/Monat je nach Stadt und Standard.

Reguläre Wohnungssuche über willhaben.at (#1 für Mieten und Kauf), immobilienscout24.at, derStandard Immobilien, WG-Gesucht (für WGs).

Sozialer Wohnungsbau: Gemeindewohnungen von Wiener Wohnen und vergleichbaren Stadtbau-Gesellschaften haben in Wien sehr lange Wartelisten und Erfordernis von Hauptwohnsitz mit Wien-Vertrautheit (Wohnticket nach 2 Jahren in Wien beantragbar). Kein Phase-1-Thema.

Digitale Vorbereitung: Bankkonto, SIM, Apps

Bankkonto vor Einreise:

  • Wise — Multi-Currency, EU-IBAN, ohne österreichische Adresse
  • Revolut — IBAN abhängig vom Registrierungszeitpunkt; oft litauisch
  • N26 — deutsche Lizenz, akzeptiert österreichische Adressen
  • Bunq — niederländische IBAN

Eine österreichische IBAN (AT…) ist nicht zwingend, wird aber von einigen Vermieter:innen, Versicherungen und der ÖGK bevorzugt. Traditionelle österreichische Banken (Erste Bank, Bank Austria (UniCredit), Raiffeisen, BAWAG PSK, Easybank, bank99) verlangen meist eine Anmeldung in Österreich für die Eröffnung — Phase 2.

Service-Konto als Recht nach Zahlungskontengesetz (ZaKG) — von jeder Bank verpflichtend bereitgestellt.

SIM-Karte / eSIM:

  • Österreichische eSIM aus dem Heimatland: A1 PrePaid Online, Magenta Telekom Prepaid, HoT Telekom Austria (Marken bei Hofer), Yesss! mit Tarifen ab ~€10/Monat. eSIM-Aktivierung per App, österreichische Nummer (+43) sofort
  • Internationale eSIM für die Reise: Holafly, Airalo, Saily für die ersten Tage
  • Tarif-Wechsel später: Vertragstarife mit Bündelung sind günstiger über A1, Magenta, Drei

Digitale Identität und Apps:

  • ID Austria — die österreichische digitale Identität (seit 2023 als Nachfolger der Handysignatur). Authentifizierung für FinanzOnline, AMS-Webservice, ELGA (Krankenakte), MeinSV, Wahlservice. Aktivierung erst nach Anmeldung in Österreich, also Phase 2/3
  • e-card — österreichische Sozialversicherungskarte mit Foto, ausgestellt von der ÖGK nach Anmeldung. Wird automatisch nach Sozialversicherungs-Anmeldung zugeschickt

Apps zum Vorinstallieren:

  • ÖBB App — österreichische Bundesbahnen, sehr nützlich (Wien-internes Pendeln und Fernverkehr)
  • Wiener Linien WienMobil App — Wien-ÖPNV
  • oesterreich.gv.at App — Bürgerservice
  • DeepL oder Google Translate mit Offline-Modus für Behördenkorrespondenz
  • Migration.gv.at — Webportal mit mobilfreundlicher Darstellung

Visum bei der Botschaft beantragen

Drittstaatler:innen brauchen für längeren Aufenthalt eine Aufenthaltsbewilligung oder Niederlassungsbewilligung, beantragt aus dem Heimatland bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat). Ablauf:

  1. Antrag online über migration.gv.at oder direkt bei der Vertretungsbehörde
  2. Termin bei der Botschaft mit allen Originalen
  3. Bei positiver Entscheidung: Visum D im Pass, gültig 6 Monate für die Einreise
  4. Aufenthaltskarte wird nach Anmeldung in Österreich von der zuständigen Magistratabteilung ausgestellt

Wartezeiten auf einen Termin sind regional sehr unterschiedlich — von wenigen Wochen bis zu 6 Monaten. Termin so früh wie möglich buchen.

Standard-Unterlagen: Antragsformular, Pass, biometrische Fotos, Krankenversicherungs-Nachweis für die Reise, Nachweis des Lebensunterhalts, Wohnraumnachweis, Arbeitsvertrag oder Zulassungsbescheid, Anerkennungsbescheid bei reglementierten Berufen, polizeiliches Führungszeugnis, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde, A1-Deutsch-Zeugnis bei Familiennachzug. Visumsgebühr ca. €120.

Krankenversicherung und Reise-KV

Krankenversicherung ist in Österreich Pflicht für alle Wohnenden. Das System:

  • Bei Anstellung: Pflichtversicherung in der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) oder einer Sonderkasse (BVAEB für Beamte, SVS für Selbstständige). Anmeldung läuft automatisch über den Arbeitgeber. Beitragssatz ~7,65 % vom Brutto, hälftig vom Arbeitgeber getragen
  • Bei Studium: günstige studentische Selbstversicherung der ÖGK (~€60–€70/Monat 2026), alternativ private Versicherung
  • Bei Selbstständigkeit: SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen) — Beitrag basiert auf Einkommen
  • Mitversicherung: Ehepartner:innen ohne eigenes Einkommen können bei der erwerbstätigen Person mitversichert werden (Familienzuschlag fällt aber an)

Für die Reisezeit und vor der Anmeldung brauchst du eine Reise-Krankenversicherung (Care Concept, MAWISTA, Europäische Reiseversicherung, generali, Allianz Travel). Ca. €30–€80/Monat.

Links und Quellen

Formulare und Downloads

Anlaufstellen

Was du nicht erwarten würdest

Länder-spezifische Eigenheiten, mit denen du auch aus europäischer Nachbarschaft heraus nicht unbedingt rechnest. Nicht erschöpfend — beobachtbare Tatsachen, die den Alltag oder die behördliche Realität prägen.

  • Meldezettel binnen drei Werktagen

    Verwaltung
    Strenger als in Deutschland: Ummeldung muss innerhalb von drei Werktagen am Magistrat oder Gemeindeamt erfolgen. Auch Umzüge innerhalb derselben Stadt zählen. Versäumnisse können Strafen auslösen.
  • 13. und 14. Monatsgehalt als Norm

    Finanzen
    Urlaubsgeld (Juni) und Weihnachtsgeld (November) sind in fast allen Kollektivverträgen verankert — also nicht freiwillig, sondern fester Teil des Jahresgehalts. Sie werden zudem niedriger besteuert. Wer sein Jahresgehalt durch 12 statt 14 teilt, unterschätzt sein Einkommen systematisch.
  • Kirchenbeitrag — Default ist „ohne"

    Finanzen
    Bei der Anmeldung wird Religionszugehörigkeit erfragt; Default ist „ohne Bekenntnis". Wer sich registriert, zahlt rund 1,1 % vom Bruttoeinkommen direkt an die Kirche. Austritt erfordert formalen Akt am Bezirksgericht.
  • MA35 als Wiener Engpass

    Verwaltung
    Wiens Aufenthaltstitel-Behörde ist seit Jahren überlastet — Termine oft sechs Monate im Voraus, Verfahren jenseits gesetzlicher Fristen. In den Bundesländern ist derselbe Vorgang meist binnen Wochen erledigt.
  • Greißler-Rhythmus auch in Städten

    Tagesrhythmus
    Kleinere Geschäfte schließen werktags 18 Uhr, samstags 12 oder 13 Uhr; sonntags total geschlossen außer Bahnhof- und Tankstellen-Shops. Spätes Einkaufen ist keine Option.
  • Wahlrechtsgrenze auch nach Jahrzehnten

    Gesellschaftsgefüge
    Drittstaatler haben in Österreich auch nach langer Aufenthaltsdauer kein nationales Wahlrecht und nur stark begrenztes auf Gemeindeebene. Strukturell schwerere politische Teilhabe als in Schweden oder den Niederlanden.
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Anreise und erste Wochen in Österreich

Anmeldung im ZMR, Aufenthaltskarte, Sozialversicherungsnummer, e-card, Bankkonto — die Reihenfolge ist wichtig, der Bottleneck ist meist die Magistratabteilung in Wien.

Die ersten Wochen in Österreich folgen einer festen Sequenz: ohne Meldung beim ZMR keine Aufenthaltskarte; ohne Aufenthaltskarte und Sozialversicherungsnummer kein vollständiger Bankzugang. Der Bottleneck ist meistens der Termin bei der Magistratabteilung 35 in Wien (Aufenthaltsangelegenheiten) bzw. der Bezirkshauptmannschaft in den Bundesländern.

Anmeldung im ZMR (Meldegesetz)

Innerhalb von 3 Werktagen nach Einzug muss eine Meldung beim Zentralen Melderegister (ZMR) erfolgen. Zuständig ist das Meldeservice der Stadt oder Gemeinde — in Wien jede beliebige der 23 Bezirksvertretungen (z.B. Bezirksamt Innere Stadt am Wipplingerstraße), in den Bundesländern die jeweilige Gemeinde.

Mitzubringen:

  • Pass
  • Meldezettel (vorab ausgefüllt; wird auch vor Ort ausgegeben), unterschrieben vom Unterkunftgeber:in (Mietvertrag-Inhaber:in oder Eigentümer:in)
  • bei Familienmitgliedern: Geburts- bzw. Heiratsurkunde
  • das Visum D oder die Aufenthaltsbewilligung

Anmeldung ist kostenfrei und in der Regel sofort möglich (5–15 Minuten). Du erhältst eine Meldebestätigung, die für die folgenden Schritte zwingend erforderlich ist.

Wichtig: Das ZMR ist NICHT identisch mit dem Hauptwohnsitz. Erstanmeldung ist immer "Hauptwohnsitz" — eine spätere Verlegung des Hauptwohnsitzes ist eigene Meldung (z.B. nach Wohnungswechsel).

Aufenthaltskarte bei MA 35 / Bezirkshauptmannschaft

Mit der Meldebestätigung wird die Aufenthaltskarte (Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung, RWR, Blaue Karte EU) bei der zuständigen Behörde abgeholt:

  • Wien: Magistratsabteilung 35 (MA 35) — Aufenthaltsangelegenheiten. Wartezeiten auf einen Termin können in Wien bis 3–6 Monate betragen, je nach Bezirk und Saison. Buchung über wien.gv.at oder vor Ort
  • Bundesländer: jeweilige Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat der Statutarstadt (Graz, Linz, Innsbruck, Salzburg, Klagenfurt). Wartezeiten meist deutlich kürzer (2–6 Wochen)

Mitzubringen: Pass mit Visum D, Meldebestätigung, Antragsformular, Krankenversicherungsnachweis, Arbeitsvertrag oder Zulassungsbescheid, Mietvertrag, biometrische Fotos, polizeiliches Führungszeugnis (falls noch nicht eingereicht), Anerkennungsnachweise. Gebühr ca. €120 für die Erstausstellung.

Die physische Karte wird zentral hergestellt und kommt 2–4 Wochen nach dem Termin per Post. Bis dahin gilt das Visum D bzw. ein Bestätigungs-Aufkleber im Pass als Aufenthaltsnachweis.

Sozialversicherungsnummer und e-card

Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird die Anmeldung bei der ÖGK — Österreichische Gesundheitskasse durch den Arbeitgeber automatisch durchgeführt. Du erhältst:

  • Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer) — 10-stellig, lebenslang gültig, wichtigste Personenkennzahl in Österreich. Erscheint auch auf jeder Lohnabrechnung
  • e-card — die rote Krankenversicherungskarte mit Foto und Chip, kommt per Post 2–4 Wochen nach Anmeldung

Die SV-Nummer ist Voraussetzung für: Bankkonto bei traditionellen österreichischen Banken, FinanzOnline-Aktivierung, Vertragsverwaltungen (Strom, Internet, Mobilfunk-Vertrag), Mietvertrag mit reduzierter Bonitätsprüfung.

Bei Studium ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: studentische Selbstversicherung bei der ÖGK selbst beantragen — Antrag mit Inskriptionsbestätigung der Universität, Beitrag ~€60–€70/Monat (2026).

Bei Selbstständigkeit: Anmeldung bei SVS — Sozialversicherung der Selbstständigen binnen 1 Monats nach Aufnahme der Tätigkeit.

FinanzOnline und Steuernummer

Die österreichische Steuernummer (Steueridentifikationsnummer) wird automatisch nach der ZMR-Anmeldung erstellt und erscheint auf den Lohnabrechnungen. Aktivierung in FinanzOnline via ID Austria oder mit den Zugangsdaten, die postalisch zugeschickt werden.

Bankkonto

Mit Meldebestätigung, SV-Nummer und idealerweise Aufenthaltskarte kannst du ein Konto bei einer österreichischen Bank eröffnen: Erste Bank, Bank Austria, Raiffeisen, BAWAG PSK, bank99 (postbank), Easybank (Online).

Standard-Unterlagen: Pass, Aufenthaltskarte oder Visum, Meldebestätigung, SV-Nummer (oder Arbeitsvertrag als Übergang), Foto-Lichtbildausweis. Manche Banken (besonders bank99 und Easybank) haben fast vollständige Online-Eröffnung.

Eine österreichische IBAN (AT…) wird für Mietverträge, Versicherungen und Sozialleistungen oft explizit verlangt. Online-Banken bleiben aber als Backup nützlich.

Definitive Wohnungssuche

Mit Meldebestätigung, Aufenthaltskarte, Arbeitsvertrag und österreichischem Konto wird der reguläre Wohnungsmarkt zugänglich. Plattformen: willhaben.at (#1), immobilienscout24.at, derStandard Immobilien, wohnnet.at.

Standard-Anforderungen vom Vermieter:

  • 3 letzte Lohnabrechnungen oder Arbeitsvertrag
  • Pass + Aufenthaltskarte + Meldebestätigung
  • Kaution typisch 3 Monatsmieten
  • Provision zahlt in Österreich häufig der Mieter (bis zu 2 Monatsmieten + 20 % USt) — Achtung, das ist ein erheblicher Zusatzbetrag bei Erstbezug. Provisionsfreie Wohnungen werden oft direkt vom Eigentümer angeboten, vor allem über Mundpropaganda und Kleinanzeigen
  • Bonitätsabfrage durch den Vermieter (KSV-Auskunft)

Mietverträge: in Österreich gibt es Befristete (5–10 Jahre, häufiger) und Unbefristete Mietverträge. Bei Befristung muss bei Erstabschluss mindestens 3 Jahre vereinbart werden.

Mietzinsbeihilfe der Stadt Wien für Personen mit niedrigem Einkommen — strenge Voraussetzungen, primär für österreichische Staatsbürger:innen und Daueraufenthaltsberechtigte. In den ersten Jahren nicht relevant.

Links und Quellen

Formulare und Downloads

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Erste Monate: Anerkennung, Sprache, Integration

Berufsanerkennung, ÖIF-Integrationskurs und Werte-Modul, Steuererklärung, Wohnungssuche definitiv.

Berufsanerkennung im Detail

Wenn die Vor-Recherche und der Antrag bei AST in Phase 1 schon angestoßen wurden, kommt jetzt der konkrete Schritt für reglementierte Berufe — meistens nur in Österreich möglich.

Medizin (ÖÄK):

  • Antrag auf Nostrifizierung beim BMBWF, dann Eintragung in die Ärzteliste der ÖÄK
  • Ergänzungsprüfungen für Nicht-EU-Ausgebildete, in den Fächern wo Defizite festgestellt werden
  • Sprachprüfung Deutsch B2 Medizin oder gleichwertig
  • Verfahren: 6–24 Monate, je nach Vorbildung und Spezialisierung

Pflege (ÖGKV / Bundesländer):

  • Nostrifizierung beim Land oder Anerkennungsverfahren bei der ÖGKV
  • Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung, häufig 3–9 Monate
  • Sprachnachweis B2 Deutsch

Lehramt:

  • Bildungsdirektion des Bundeslands führt Anerkennungsverfahren
  • Häufig Pädagogische Hochschule (PH) Lehrgänge zur Anerkennung
  • Bei Quereinstieg: spezifische Programme der Länder (vor allem in Mangelfächern wie MINT, BfV)

Anwaltschaft: Österreichische RechtsanwaltskammerEignungsprüfung im österreichischen Recht plus Praxiszeit in einer österreichischen Kanzlei.

Architekt:innen, Ingenieur:innen: Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen — Anerkennungsverfahren mit Berufsbefugnisprüfung.

Lehrabschluss / IHK-Berufe: WKO — Lehrabschlussprüfung-Verfahren oder anerkennungspflichtiges Vorqualifizierungsverfahren über die Anerkennungs- und Bewertungsstellen der jeweiligen Berufsgruppe.

Beratung: Anerkennungsberatungen der AK (Arbeiterkammer), WKO, oder spezifischer Beratungsstellen wie Diakonie Bildung, Volkshochschulen (mit Migrant:innen-Schwerpunkt) sind kostenfrei und sehr empfehlenswert.

Integrationskurs und Werte-Modul

Wer einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit, Familiennachzug oder Niederlassung mit Folgenutzung hat, ist häufig zur Teilnahme an einem Integrationskurs des ÖIF verpflichtet:

  • Werte- und Orientierungskurs — 8 Stunden, in der Muttersprache, kostenfrei. Verpflichtend für viele Aufenthaltstitel binnen 2 Jahren ab Erteilung
  • Deutschkurs zur Integration — bis zur Erreichung von A2 (Voraussetzung für Niederlassungsverlängerung) oder B1 (Voraussetzung für Daueraufenthalt-EU). Selbstkostenbeitrag ca. €8/Stunde, Förderungen über das AMS für Arbeitssuchende und über das Sprachenservice der Länder

Anbieter: Volkshochschulen (VHS), bfi, WIFI, Berlitz, inlingua, plus mehrere Online-Anbieter. Das ÖIF-Sprachzertifikat A2 / B1 ist die Standardprüfung.

Erste Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung)

Die Frist für die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung in Österreich ist 5 Jahre rückwirkend — das gibt Spielraum, aber lohnt schon im ersten Jahr, weil oft Werbungskosten (Pendlerpauschale, Familienheimfahrten, Fortbildungskosten, Sonderausgaben) zu erheblichen Erstattungen führen. Online über FinanzOnline mit ID Austria.

Spezifika für Drittstaatler:innen:

  • Negativsteuer: bei niedrigem Einkommen kann eine Erstattung schon im ersten Vollarbeitsjahr fließen
  • Pendlerpauschale und Pendlereuro bei längerer Anfahrt zur Arbeit
  • Familienbonus Plus und Familienbeihilfe für Kinder mit Wohnsitz in Österreich oder EU/EWR

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und den meisten Ländern verhindern Doppelbesteuerung.

Wohnungssuche definitiv

Wenn die Brücke-Wohnung ausläuft, jetzt regulärer Markt. Oft lohnt sich die Wohnticket-Anmeldung in Wien für Gemeindewohnungen der Wiener Wohnen — Wartelisten lang (4–8 Jahre für junge Single-Personen), aber langfristig die preiswerteste Option in Wien.

Genossenschaftswohnungen ("Volkswohnungen", Sozialbau AG, EBG, Familie, Heimat Österreich, etc.) sind eine mittlere Schiene zwischen privatem Markt und Gemeindebau. Eintrittsgebühr (Genossenschaftsanteil) von €5 000–€20 000 als Voraussetzung, dafür dauerhaft niedrigere Miete.

Soziale Absicherung und Beratung

Für Drittstaatler:innen mit nachgewiesener Erwerbstätigkeit gilt das österreichische Sozialsystem fast vollständig:

  • Arbeitslosengeld nach mindestens 12 Monaten Beschäftigung in den letzten 24 Monaten
  • Familienbeihilfe für Kinder
  • Kinderbetreuungsgeld bei Geburt
  • Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit

Ausnahme: Bedarfsorientierte Mindestsicherung (Sozialhilfe) — für Drittstaatler:innen erst nach 5 Jahren Aufenthalt mit Niederlassungsbewilligung möglich.

Beratungsstellen: Caritas Österreich (sehr stark in der Migrationsberatung), Diakonie, Volkshilfe, Hilfswerk. Migrationsspezifisch: Integrationszentrum Wien, Beratungszentrum für Migrant:innen Wien, Helping Hands (TU Wien-nahe).

Links und Quellen

Mehrere Perspektiven

Saisonarbeit im Tourismus als Drittstaatler-Einstieg

Was die Daten sagen

Der Tourismus erwirtschaftet rund 7 % des österreichischen BIP und ist der größte Einzelarbeitgeber in Tirol, Salzburg und Vorarlberg. Jede Winter- und Sommersaison stellt die Branche zehntausende Saisonkräfte ein — Küche, Housekeeping, Liftbetrieb, Skischulen — auf Sechs- bis Neun-Monats-Verträgen. Für junge Drittstaatler ist das einer der wenigen niedrigsprachigen Einstiegswege in den österreichischen Arbeitsmarkt: viele Resorts arbeiten auf Englisch; Grundkenntnisse Deutsch sind erwünscht, in der Back-of-House aber nicht Pflicht.

Praktische Vorteile

Saisonarbeit zahlt im österreichischen Vergleich überraschend gut, sobald Trinkgeld und Personalunterkunft eingerechnet werden. Arbeitgeber organisieren in der Regel Aufenthaltstitel, Wohnung und Krankenversicherung mit dem Vertrag. Die Arbeit ist intensiv, aber sozial: Skidörfer mit überwiegend jungen, international gemischten Teams. Wer testen will, ob Österreich passt, kommt über eine Saison schnell rein — das Saisonkontingent für Drittstaatsangehörige ist der zugänglichste legale Pfad.

Praktische Nachteile

Saisonverträge führen nicht zur Niederlassung. Die Saisonkontingent-Bewilligung endet mit der Saison — Bleiben heißt Wechsel auf einen anderen Aufenthaltstitel (Rot-Weiß-Rot-Karte, Studierendenvisum, Familienzuzug), restriktiv und nachweis-lastig. Mieten in Tourismusregionen gehören zu den höchsten Österreichs; in der Zwischensaison leeren sich die Orte und Jobs verschwinden. Eine Ganzjahres-Karriere aus einer Saison heraus ist möglich, aber selten — die meisten Saisonkräfte sind entweder Österreicher und EU-Bürger im Sommer-Winter-Pendel oder Drittstaatler, die zwischen den Saisonen heimkehren.

Was die Forschung findet

Das österreichische Saisonkontingent-System ist in AMS-Arbeitsmarktberichten und in der WKO-Tourismusfachverband-Arbeit untersucht: Es füllt verlässlich Personallücken in alpinen Regionen, ermöglicht aber wenig Übergang in dauerhafte Niederlassung. Das OECD International Migration Outlook 2023 hob den strukturellen Mismatch zwischen Saisonkontingent-Volumen und langfristigen Integrationsergebnissen für Drittstaatsangehörige hervor.

Fragen zur Selbstprüfung

  • Ist eine Tourismussaison für dich Sprungbrett oder Einmal-Erfahrung? Der legale Folgeweg ist grundlegend anders.
  • Wie wichtig ist dir Deutschlernen früh? Resortjobs auf Englisch verschaffen Zeit, verlangsamen aber Integration außerhalb der Blase.
  • Reicht eine oder zwei Saisons, um einen längerfristigen Plan zu finanzieren (Studium, Familienzuzug, Selbständigkeit)?
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Etabliert (1–5 Jahre)

Verlängerung der Aufenthaltskarte, Daueraufenthalt-EU, Familiennachzug, Beruf wechseln.

Nach den ersten Monaten verschiebt sich die Perspektive. Das akute Behördenkarussell tritt zurück, dafür kommen Themen, die sich zwischen erstem und fünftem Jahr stellen: die Aufenthaltskarte verlängern, die nächste Integrationsstufe abschliessen, eventuell die Familie nachholen, beruflich wechseln oder den Boden für einen unbefristeten Titel legen. Die rechtliche Lage ist als Drittstaatler:in in dieser Phase oft komfortabler als beim Einstieg — du hast Erwerbshistorie, vermutlich Deutsch auf B1 oder höher, ein soziales Netz. Aber das österreichische Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) und das Fremdengesetz (FrG) bleiben kleinteilig, und die Wahl des Eingangs-Titels wirkt in dieser Phase weiter nach.

Die Verlängerung der Aufenthaltskarte muss spätestens 3 Monate vor Ablauf beantragt werden — in Wien bei der MA 35, in den Bundesländern bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft. Bei der ersten Verlängerung wird in der Regel Modul 1 der Integrationsvereinbarung verlangt: A2-Deutsch plus der Werte- und Orientierungskurs des ÖIF. Die MA 35 in Wien ist seit Jahren bekanntermassen langsam — Bearbeitungszeiten jenseits der gesetzlichen Fristen sind keine Ausnahme, sondern Regel. Das ist eine strukturelle Belastung, mit der du rechnen solltest: Anträge sehr früh stellen, alle Unterlagen vollständig einreichen, alle Eingangsbestätigungen aufheben. In Graz, Linz, Salzburg oder Innsbruck ist derselbe Vorgang meist binnen Wochen erledigt — ein Argument für Bundesländer, falls dein Job das zulässt.

Wer mit der Rot-Weiß-Rot-Karte gekommen ist, lebt mit einer Besonderheit: die Karte ist arbeitgebergebunden. Ein Arbeitgeberwechsel ist möglich, aber meldepflichtig — der neue Arbeitgeber braucht in der Regel eine Anzeigebestätigung, manchmal eine neue AMS-Bewilligung. In der Praxis ist der Wechsel zur Rot-Weiß-Rot-Karte plus nach 24 Monaten oft der entspanntere Weg: dieser Folge-Titel erlaubt freien Arbeitsmarktzugang, ist nicht mehr an einen Arbeitgeber gebunden und vereinfacht auch eine spätere Selbstständigkeit. Die Voraussetzungen sind im Wesentlichen die gleichen wie bei der RWR plus eine erfüllte Integrationsvereinbarung. Wer selbstständig werden will, sollte vor jedem Schritt mit der zuständigen Behörde (oder dem BFA bei komplexeren Fällen) sprechen und parallel die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) für Gründungsberatung nutzen.

Familiennachzug wird oft erst in dieser Phase ein Thema, weil Einkommen und Wohnraum jetzt stabil genug für die Nachweise sind. Ehepartner:innen brauchen in der Regel A1-Deutsch vor Einreise (Ausnahmen u.a. bei Inhaber:innen der Blauen Karte EU und bei besonders Hochqualifizierten); Kinder unter 18 ziehen ohne Sprachnachweis nach. Du musst Lebensunterhalt nach den ASVG-Richtsätzen und ausreichenden Wohnraum für alle nachziehenden Personen nachweisen. Die Einkommensschwellen sind eng kalkuliert und steigen mit jedem zusätzlichen Familienmitglied — das ist eine spürbare Hürde, vor allem in Wien mit seinen Mieten. Wer schon den Daueraufenthalt-EU vorbereitet, sollte parallel die 60 Monate Pflichtversicherung bei der ÖGK im Blick behalten und Belege sichern.

Daneben lohnt es sich, das Beratungsnetzwerk gezielt zu nutzen. Die Migrationsberatungsstellen der Caritas Österreich, Diakonie, Volkshilfe und der Arbeiterkammer (AK) begleiten kostenfrei bei Verlängerungsanträgen, Familiennachzug und Anerkennungsfragen. Bei Diskriminierung am Arbeitsplatz oder beim Wohnen sind die Gleichbehandlungsanwaltschaft und die kantonalen bzw. landesweiten Antidiskriminierungsstellen Anlaufpunkt. Für strukturellen Hintergrund siehe den Topic-Artikel Integrationskurse und Begleitprogramme — was es in welchem EU-Staat gibt.

Links und Quellen

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Daueraufenthalt und österreichische Staatsbürgerschaft

Daueraufenthalt-EU, Einbürgerung nach 10 Jahren (6 Jahre mit erweiterten Voraussetzungen), Doppelstaatsbürgerschaft sehr restriktiv.

Nach fünf oder mehr Jahren stehen zwei grundsätzlich verschiedene Wege offen: ein unbefristeter Aufenthaltstitel als Drittstaatler:in oder die österreichische Staatsbürgerschaft. Beides ist erreichbar, beides bringt einen anderen Status mit sich, und du musst dich nicht sofort entscheiden — viele Drittstaatler:innen leben jahrzehntelang mit dem Daueraufenthalt-EU, andere streben die Einbürgerung gezielt an. Welcher Weg zu dir passt, hängt von Zukunftsplänen, der Situation im Herkunftsland und deinem eigenen Identitätsverständnis ab. Österreich ist hier strenger als die meisten EU-Nachbarn — das musst du im Blick behalten, bevor du planst.

Der Daueraufenthalt-EU nach § 45 NAG ist für die meisten der realistische unbefristete Titel. Voraussetzungen: 5 Jahre rechtmässige und ununterbrochene Niederlassung, gesicherter Lebensunterhalt nach den ASVG-Richtsätzen, Krankenversicherung, ausreichender Wohnraum und der Modul-2-Nachweis der IntegrationsvereinbarungB1-Deutsch plus erweiterte Kenntnisse zu Werten und Gesellschaft, abgenommen über den ÖIF. Der Titel ist unbefristet, gibt vollen Arbeitsmarktzugang und erlaubt zudem EU-weite Mobilität: Du kannst in andere EU-Länder weiterziehen und dort einen vereinfachten Aufenthalt beantragen — nicht automatisch, aber strukturell schneller als beim Erstantrag von ausserhalb der EU. Längere Auslandsaufenthalte über 12 Monate können den Titel zum Erlöschen bringen; für Aufenthalte ausserhalb des EU-Raums solltest du das vorher mit der Behörde klären.

Die österreichische Staatsbürgerschaft ist im Vergleich der EU-Länder traditionell restriktiv. Geregelt im Staatsbürgerschaftsgesetz verlangt sie in der Regel 10 Jahre rechtmässigen Aufenthalt, davon mindestens 5 Jahre mit Niederlassungsbewilligung oder Daueraufenthalt-EU. Die verkürzte 6-Jahres-Variante setzt nachhaltige persönliche Integration voraus: B2-Deutsch, mindestens 36 Monate Beschäftigung in den letzten sechs Jahren, freiwilliges Engagement oder vergleichbare Leistungen. Dazu kommen die Staatsbürgerschaftsprüfung zu österreichischer Geschichte, Verfassung und Bundeslandbezug, gesicherter Lebensunterhalt über mindestens drei der letzten sechs Jahre, Unbescholtenheit und ein feierliches Treuegelöbnis. Antragsstelle ist in Wien die MA 35, in den Bundesländern die Landesregierung; die Verfahren dauern oft 12 bis 24 Monate, die Gebühren bewegen sich im niedrigen vierstelligen Bereich.

Der heikelste Punkt für viele Drittstaatler:innen ist die Mehrstaatigkeit. Anders als Deutschland seit 2024 erlaubt Österreich die doppelte Staatsbürgerschaft nur in eng definierten Ausnahmefällen — die Hauptregel bleibt die Aufgabe der ursprünglichen Staatsbürgerschaft binnen zwei Jahren nach Einbürgerung. Ausnahmen gibt es bei Geburt erworbener Mehrstaatigkeit, bei besonderen Erschwernissen des Verzichts, bei Herkunftsstaaten, die den Verzicht verweigern, und in Sonderregeln (§ 58c StbG für Nachfahren von NS-Verfolgten). Wer den ursprünglichen Pass aus familiären, erbrechtlichen oder politischen Gründen behalten will, wird in Österreich also häufig mit dem Daueraufenthalt-EU dauerhaft leben — und damit auch mit dessen politischen Grenzen.

Wichtig ist der Wahlrechts-Unterschied, gerade weil er oft missverstanden wird. Mit Daueraufenthalt-EU bleibst du Drittstaatler:in — und damit ohne nationales Wahlrecht und auch ohne kommunales Wahlrecht. Anders als in Luxemburg, Schweden oder den Niederlanden steht das Gemeindewahlrecht in Österreich nur Österreicher:innen und EU-Bürger:innen zu. Auch nach dreissig Jahren Aufenthalt darfst du als Drittstaatler:in nicht über deinen Bezirksvorsteher mitentscheiden. Wer politisch teilhaben will, kommt um den österreichischen Pass nicht herum. Diese Phase wirft damit Fragen auf, die mit Behördenformularen nicht zu beantworten sind: Den österreichischen Pass anzunehmen — und dafür den Pass des Herkunftslands aufzugeben — heisst, ein Stück Selbstverständnis zu verändern. Manche erleben das als formellen Abschluss eines längst gelebten Zuhauses, andere als Bruch, wieder andere bewusst als pragmatische Entscheidung über Reisefreiheit und Wahlrecht. Es gibt darauf keine richtige Antwort. Für strukturellen Hintergrund siehe den Topic-Artikel Identität nach fünf Jahren — wer du bist, wenn du nicht mehr nur ankommst.

Links und Quellen

Glossar

Bürokratische Begriffe, die auf dieser Länderseite vorkommen — kurz erklärt.

RWR-Karte — Rot-Weiß-Rot-Karte
Österreichs zentraler punktebasierter Aufenthaltstitel für qualifizierte Drittstaatler:innen — vergleichbar mit der deutschen Chancenkarte, aber älter und stärker an einen konkreten Job gebunden. Punkte gibt es für Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter, mit fünf Kategorien (Schlüsselkraft, Mangelberuf, Studienabsolvent:in, Selbstständige:r, Start-up). EU-Bürger:innen brauchen sie nicht; für Drittstaatler:innen ist sie meist der erste Schritt vor einer späteren Niederlassungsbewilligung.
Niederlassungsbewilligung
Sammelbegriff für mehrere langfristige Aufenthaltstitel — etwa für Studierende, Forscher:innen, Sonderfälle oder Familienangehörige. Im Unterschied zur deutschen Niederlassungserlaubnis ist die österreichische Variante meistens noch befristet und an einen Zweck gebunden, verlängerbar in Jahresschritten. Ausgestellt wird sie von der MA 35 in Wien bzw. der Bezirkshauptmannschaft, nicht vom BMI direkt.
Aufenthaltsbewilligung
Befristeter Aufenthaltstitel für klar umrissene Zwecke wie Forschung, Studierendenaustausch, Volontariat oder Familiengemeinschaft. Anders als die Niederlassungsbewilligung führt sie nicht in eine dauerhafte Perspektive — der Titel endet mit dem Zweck. Wechsel auf einen anderen Titel (etwa von Forschung zu regulärer Beschäftigung) erfordert meist einen neuen Antrag von außen oder eine Zweckänderung.
Daueraufenthalt-EU
Unbefristeter Aufenthaltstitel auf Basis der EU-Richtlinie 2003/109, in Österreich erreichbar nach 5 Jahren legalem Aufenthalt mit gesichertem Einkommen, Krankenversicherung und nachgewiesenem B1-Deutsch plus Werte- und Orientierungskurs des ÖIF. Anders als bei EU-Bürger:innen, die nach 5 Jahren automatisch ein Daueraufenthaltsrecht erwerben, müssen Drittstaatler:innen den Titel aktiv beantragen und die Voraussetzungen belegen.
MA 35 — Magistratsabteilung 35 — Einwanderung und Staatsbürgerschaft
Die zuständige Behörde für alle Aufenthaltstitel-Verfahren in Wien. In den Bundesländern übernimmt diese Rolle die Bezirkshauptmannschaft. MA 35 ist berüchtigt für lange Wartezeiten — Termine für Erstanträge oder Verlängerungen können 3 bis 6 Monate dauern, was in Verbindung mit auslaufenden Titeln strukturellen Stress erzeugt. Zentrale Online-Buchung läuft über `wien.gv.at`.
Bezirkshauptmannschaft
In den österreichischen Bundesländern (außerhalb Wiens und anderer Statutarstädte) die zuständige Behörde für Aufenthaltstitel, Meldewesen, Gewerberecht und vieles mehr. Funktional vergleichbar mit dem deutschen Landratsamt. Die Wartezeiten variieren stark — in vielen Bundesländern sind sie deutlich kürzer als bei der Wiener MA 35, was für die Wahl des Wohnsitzes praktisch relevant sein kann.
ZMR — Zentrales Melderegister
Das österreichische Pendant zum deutschen Melderegister. Wer sich in Österreich niederlässt, muss sich innerhalb von 3 Werktagen nach Einzug bei der Meldebehörde der Wohnsitz-Gemeinde anmelden — in Wien bei einer beliebigen der 23 Bezirksvertretungen. Die Meldebestätigung ist Voraussetzung für fast alles weitere: Aufenthaltskarte, Bankkonto, e-card, Handyvertrag.
Meldezettel
Das offizielle Meldeformular, das der/die Unterkunftgeber:in (Vermieter:in, Hauptmieter:in oder Eigentümer:in) unterschreiben muss. Funktional analog zur deutschen Wohnungsgeberbestätigung — ohne unterschriebenen Meldezettel wird die Anmeldung beim Meldeservice abgewiesen. Zwei Varianten gibt es: Hauptwohnsitz (Erstanmeldung in Österreich ist immer Hauptwohnsitz) und Nebenwohnsitz.
AMS — Arbeitsmarktservice
Österreichs Arbeitsverwaltung, ähnlich der deutschen Bundesagentur für Arbeit. Für Drittstaatler:innen besonders relevant: das AMS muss bei vielen RWR-Karten-Verfahren eine Beschäftigungsbewilligung erteilen, bevor der/die Arbeitgeber:in einstellen darf. Das AMS betreibt außerdem die größte österreichische Online-Jobbörse (`ams.at/jobs`) und veröffentlicht die Mangelberufsliste, die für die RWR-Punkte direkt relevant ist.
BMI — Bundesministerium für Inneres
Das österreichische Innenministerium ist die übergeordnete Bundesinstanz für Aufenthaltsrecht, Asyl, Staatsbürgerschaft und Polizei. Aufenthaltstitel-Anträge werden zwar nicht vom BMI bearbeitet, sondern von MA 35 bzw. Bezirkshauptmannschaft, aber die Rechtsgrundlagen (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Fremdenpolizeigesetz) kommen vom BMI. Wichtigste Online-Anlaufstelle: `bmi.gv.at`.
WKO — Wirtschaftskammer Österreich
Pflichtkammer für Gewerbetreibende und Unternehmen in Österreich — du wirst automatisch Mitglied, sobald du ein Gewerbe anmeldest, und zahlst eine umsatzabhängige Grundumlage. Die WKO ist außerdem die Anerkennungsstelle für ausländische Berufsausbildungen über die Lehrabschlussprüfung-Verfahren — funktional vergleichbar mit der deutschen IHK FOSA für nicht-akademische Qualifikationen.
SVS — Sozialversicherung der Selbständigen
Sozialversicherungsträger speziell für selbstständig Erwerbstätige — Pflichtversicherung mit einkommensabhängigem Beitrag, der monatlich anfällt und Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung abdeckt. Drittstaatler:innen mit RWR-Karte für Selbstständige sind ab Gewerbeanmeldung automatisch SVS-pflichtig — die SVS-Anmeldung läuft nicht automatisch über einen Arbeitgeber, sondern muss aktiv erfolgen.
ÖGK — Österreichische Gesundheitskasse
Die größte gesetzliche Krankenkasse Österreichs, zuständig für unselbstständig Erwerbstätige und ihre Angehörigen. Anmeldung läuft automatisch über den/die Arbeitgeber:in, sobald du eine Stelle antrittst. Beitragssatz rund 7,65 % vom Bruttogehalt, hälftig getragen. Die e-card als physischer Versicherungsausweis kommt einige Wochen nach der Anmeldung per Post.
ÖSD — Österreichisches Sprachdiplom Deutsch
Standardisiertes Deutsch-Sprachzertifikat (A1 bis C2) mit Prüfungszentren in vielen Ländern, anerkannt als formaler Sprachnachweis für Aufenthaltstitel und Einbürgerung in Österreich — gleichwertig mit dem Goethe-Zertifikat. Für Drittstaatler:innen relevant etwa beim Familiennachzug (A1 vor Einreise) oder beim Daueraufenthalt-EU (B1 plus Werte- und Orientierungskurs).
ÖIF — Österreichischer Integrationsfonds
Vom Bund finanzierter Integrationsdienstleister — bietet Deutschkurse mit ÖSD-Prüfung, den verpflichtenden Werte- und Orientierungskurs für die Integrationsvereinbarung und kostenlose Integrationsberatung. Drittstaatler:innen mit Niederlassungsbewilligung müssen die Integrationsvereinbarung Modul 1 (A2) binnen 2 Jahren erfüllen, Modul 2 (B1) für den Daueraufenthalt — der ÖIF ist dafür die zentrale Anlaufstelle.
Nostrifizierung
Förmliche Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses durch eine österreichische Universität — notwendig für reglementierte Berufe wie Medizin oder Lehramt. Anders als die rein bewertende ZAB-Bescheinigung in Deutschland ist die Nostrifizierung ein vollwertiges Anerkennungsverfahren, kann Ergänzungsprüfungen erfordern und mehrere Semester dauern. Für nicht-reglementierte Berufe reicht meist die Bewertung über das Anerkennungsportal.
Anerkennungsportal — Anerkennungsportal des Sozialministeriums
Online-Verzeichnis (`anerkennung.at`) aller anerkennungs- pflichtigen Berufe in Österreich mit der jeweils zuständigen Stelle — Universitäten für akademische Berufe, Ärztekammer für Ärzt:innen, WKO für Gewerbe und Lehrabschlüsse. Erste Anlaufstelle für Drittstaatler:innen, die klären wollen, welche Stelle ihre ausländische Qualifikation bewertet und welches Verfahren dafür gilt.
FinanzOnline
Online-Portal des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen für Steuererklärungen, Lohnsteuerbescheide, Familienbeihilfe-Anträge und Ähnliches — funktional vergleichbar mit ELSTER in Deutschland. Zugang nach Steuernummer-Vergabe und Authentifizierung über ID Austria. Für Angestellte oft nur einmal jährlich für die Arbeitnehmerveranlagung relevant.
ID Austria
Die staatliche digitale Identität Österreichs (seit 2023 als Nachfolger der Handysignatur). Authentifiziert für FinanzOnline, AMS-Webservice, ELGA (elektronische Krankenakte) und Wahlservice. Aktivierung erst nach Anmeldung in Österreich möglich — für Drittstaatler:innen also Phase 2 oder 3, nach Meldezettel und Aufenthaltskarte.

Quellen aus Behörden

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