Recht aktuell
Redaktionelle Einordnungen zu EU- und nationalen Rechtsänderungen, die junge Drittstaatsangehörige betreffen — neutral, mit Quellen, datiert. Keine Rechtsberatung.
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EU-Ebene In Kraft
GEAS — was die EU-Asylreform für reguläre Migration bedeutet
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) wird ab 2026 schrittweise eingeführt. Auf den ersten Blick betrifft es Menschen, die Asyl oder internationalen Schutz suchen — nicht das Publikum von vamosa. Es gibt jedoch drei Punkte, an denen GEAS in das Leben von Menschen mit regulären Aufenthaltstiteln, Visaantragstellern und Studierenden überschwappen kann. Dieser Eintrag benennt diese Punkte kurz und verweist auf die Originaltexte.
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National Verabschiedet
Schweden — Reform der Arbeitsmigration erhöht Lohnuntergrenze und macht Krankenversicherung verpflichtend (in Kraft ab 1. Juni 2026)
Am 18. März 2026 hat das schwedische Parlament eine Reform der Arbeitsmigration beschlossen, die am 1. Juni 2026 in Kraft tritt. Sie erhöht die Lohnanforderung für Arbeitserlaubnisse außerhalb der EU, macht eine umfassende Krankenversicherung für die Dauer der Erlaubnis verpflichtend und erweitert die Gründe, aus denen das Migrationsverket eine Arbeitserlaubnis ablehnen kann, wenn Arbeitgeber regulatorische Verpflichtungen nicht erfüllen. Die Reform setzt eine mehrjährige Verschärfung fort und ist die folgenreichste Änderung seit der Lohnschwellenreform von 2023.
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National In Kraft
Italien — Verfassungsgericht bestätigt restriktive Staatsbürgerschaftsregeln durch Abstammung
Am 12. März 2026 lehnte das italienische Verfassungsgericht Klagen gegen die Reform der Staatsbürgerschaft durch Abstammung (iure sanguinis) für die Jahre 2024–2025 ab. Die Regeln gelten weiterhin und werden rückwirkend angewendet: Personen, die im Ausland geboren wurden und eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen, gelten als nie italienische Staatsbürger geworden — es sei denn, eine von drei engen Ausnahmen trifft zu. Dies betrifft vor allem Nachkommen italienischer Auswanderer in Lateinamerika und anderswo, die sich unter dem vorherigen Regime auf Antragsverfahren vorbereitet hatten.
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National In Kraft
Frankreich — Sprach- und Staatsbürgertest-Anforderungen für Aufenthaltstitel erhöht
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Drittstaatsangehörige, die erstmals einen mehrjährigen Aufenthaltstitel in Frankreich beantragen, ein A2-Niveau in Französisch nachweisen und eine Staatsbürgertest bestehen. Der erste carte de résident erfordert nun B1 Französisch — zuvor war A2 ausreichend. Mehrere langjährige Ausnahmen bleiben bestehen. Die Änderungen gelten für Studien-, Arbeits- und Familienzusammenführungswege, die unter den Republikanischen Integrationsvertrag (CIR) fallen.